Urteil vom 27.05.2019: die Große Kammer des EuGH entscheidet, dass deutsche Staatsanwaltschaften nicht unabhängig genug für die Ausstellung des EuHb seien.
Rechtfertigung und Notstand kennt auch das Ordnungswidrigkeitenrecht. Hier überschritt der Betroffene aufgrund einer Blasenschwäche die Höchstgeschwindigkeit.