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Kapitalanlagebetrug – gewerbs- und bandenmäßiger Betrug

Inhaltsverzeichnis

Kapitalanlagebetrug – Der Fall Infinus: gewerbs- und bandenmäßiger Betrug.
Recherchiert von Rechtsanwalt Daniel Ciobanu – Fachanwalt für Strafrecht aus Hannover.

Der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftrecht sowie Fachanwalt für Strafrecht, Daniel Ciobanu aus Hannover recherchiert für Sie den Fall Infinus im Bereich Kapitalbetrug. Dieser Fall Infinus erschüttert bis heute die gesamte Finanzwelt. Es handelt sich hierbei um eines der größten Wirtschaftsstrafverfahren in der Geschichte Deutschlands. Der Finanzdienstleister Infinus soll mehr als 20.000 Anleger um über eine halbe Milliarde Euro betrogen haben. Seit dem 11. Oktober 2021 beschäftigt sich nun der BGH mit den Vorwürfen.

Der Sachverhalt bei Infinus:

Den Ex Managern dieses Unternehmens wird banden- und gewerbsmäßiger Betrug sowie Kapitalanlagenbetrug vorgeworfen. Die Hauptangeklagten wurden vor drei Jahren zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, legten aber Revision vor dem BGH ein.

Wie ist Infinus so groß geworden?

Der Aufstieg der Firma Infinus begann Mitte der 2000er Jahre. Der Dresdner Finanzdienstleister spekulierte seit der Gründung der Finanzholding mit Lebensversicherungen, Gold sowie Immobilien. Den Infinus Managern gelang es jahrelang, den Eindruck zu erwecken, sie würden mit Versicherungen und Immobilien glänzende Geschäfte machen. In der Zeit sollen über 50.000 Anleger rund zwei Milliarden Euro bei Infinus-Firmen investiert haben.

Bundesweit sorgten mehr als 1.000 Vertreter dafür, dass Anleger ihr Geld in Infinus-Zinspapiere steckten und sogenannte Orderschuld-Verschreibungen unterschrieben.

Razzien 2013: Zahlreiche Beschlagnahmungen.

Bereits im November 2013 fanden mehrere Razzien in den Infinus Geschäftsräumen in Dresden statt. Dabei wurden Computer, Unterlagen, Luxusautos sowie weitere Wertgegenstände beschlagnahmt. Im Zuge dieser Razzien wurden die Chefs der Infinus Firmen verhaftet. Im Haus des späteren Hauptangeklagten Jörg B., einem Manager von Infinus, fanden Ermittler einen knapp halben Zentner schweren Goldbarren im Wert von über einer halben Million Euro. Spätestens bei diesem Fund waren die Ermittler der Meinung, dass es bei Infinus nicht mit rechten Dingen zugehen kann.

Was ist ein Schneeballsystem?

Der Begriff Schneeballsystem beschreibt ein meist mehrstufiges Geschäftsmodell, dessen Funktionsfähigkeit wesentlich auf einer exponentiell wachsenden Teilnehmerzahl beruht. Fast immer tragen die Teilnehmer durch eigene finanzielle Beiträge (z.B.: Kapitaleinlagen, Gebühren, Provisionen) zum Funktionieren des Systems bei.
Hierbei werden potenzielle Investoren mit dem Versprechen gelockt, in ein bestimmtes Produkt mit einer hohen Rendite zu investieren. Zudem könne (und solle) man parallel zum eigenen Investment das Produkt auch selbst vertreiben, um neue Investoren zu gewinnen.
Die Investoren erhalten Zahlungen, sobald sie neue Mitglieder angeworben haben, die ebenfalls ihr Investment leisten. Zudem profitiert man von den Zahlungen weiterer Mitglieder, die von den eigenen Kontakten zusätzlich geworben werden, weshalb der Aufbau des Zahlungsschemas einer Pyramide gleicht.
Das System füttert sich also permanent selbst „von unten“ durch neue Einzahlungen. Deshalb ist es für dessen Existenz überlebensnotwendig, ständig neue Investoren zu generieren.
Da das Modell auf Wachstum angewiesen ist, hat sich der Vergleich mit einem Schneeball, der beim Hinunterrollen am Hang immer größer wird, etabliert. Wenn nicht mehr genügend neue Teilnehmer gewonnen werden können, die mit ihren Beiträgen das System finanzieren und am Laufen halten, kollabiert das Geschäftsmodell. Hinter vielen Schneeballsystemen stehen betrügerische Absichten. Das ist der Grund, warum Schneeballsysteme in der Regel verboten sind.

Wie funktionierte das System von Infinus?

Die Infinus Manager zahlten die Zinsen der Anleger lange Zeit und pünktlich. Nach den Ermittlungen wurde jedoch festgestellt, dass dies nur durch ein (s.o.) Schneeballsystem möglich war. Die Auszahlung der Zinsen war mithin nur noch möglich, da ständig neue Anleger frisches Geld in die Kasse brachten. Die Anleger investierten hierbei in Orderschuldverschreibung und Nachrangdarlehen der Konzernmutter FuBus KG. Jedoch war diese nicht in der Lage, die für die Orderschuldverschreibung versprochenen Renditen zu erwirtschaften. Durch gruppeninterne Geschäfte wurden Scheingewinne erzeugt. Die bereits erwähnten Vermittler wussten dabei nicht, dass es sich um Scheingewinne handelte.

Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug.

Man macht sich des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges gem. § 263 I, III Nr. 1 StGB strafbar, wenn man durch eine Täuschung einen Irrtum bei einem Dritten hervorruft und dieser aufgrund dessen eine Vermögensverfügung tätigt und einen Vermögensschaden erleidet. Dabei muss der Schädiger mit Vorsatz und Bereicherungsabsicht handeln.

Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschaffen will. Dabei genügt schon die erste Tatbegehung in dieser Absicht.

Eine Bande liegt vor, wenn mindestens drei Personen, sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten der im Gesetz genannten Art zu begehen.

Im vorliegenden Fall hat Infinus die Anleger in Bezug auf die Höhe der Rendite und die Effektivität der Anlage getäuscht und so tausende Anleger dazu verleitet bei Infinus zu investieren. Da die meisten Anleger keine Rendite geschweigenden ihr Investment zurückbekommen haben, liegt zudem ein Vermögensschaden vor. Dass die Manager von Infinus gewerbsmäßig handelten, steht außer Frage und auch das Bandenmerkmal ist erfüllt, da mehr als drei Personen beteiligt waren und von den Straftaten wussten.

Anlagebetrug

Die bereits oben genannten Voraussetzungen gelten ebenfalls für den Anlagenbetrug gem. § 264a StGB. Jedoch gibt es beim Anlagebetrug oftmals mehrere Geschädigte. Beim Anlagebetrug geht es um den Betrug mit Geldanlagen beziehungsweise Kapitalanlagen. In der Regel täuschen die Betrüger ihre Opfer mit Produkten und Anlagen, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Sie sammeln das Geld von Investoren ein, ohne die Absicht zu verfolgen, das Kapital anzulegen. Auch die verfälschte Darstellung über Vermögensstände, welche maßgeblich für die Entscheidung über den Erwerb sind, fallen unter den Kapitalanlagebetrug. Das bekannteste Betrugsmodelle ist das Schneeballsystem, welches bereits erläutert wurde und nachweislich bei Infinius vorlag. Der Scheingewinn, die falschen Angaben bezüglich der Rendite sowie das nicht anlegen des Kapitals stellen im Fall Infinus Tathandlungen des Anlagebetruges dar.

Verlauf des Verfahrens vor dem Landgericht

Das Verfahren vor dem Landgericht (LG) Dresden – genauer der Wirtschaftsstrafkammer – dauerte ca. drei Jahre und begann im November 2015. Wie groß das Verfahren war, zeigen diese Zahlen: Insgesamt 240 Zeugen wurden an 160 Verhandlungstagen gehört, und allein die Urteilsverkündung dauerte sechs Stunden.

Urteil des Landgericht Dresdens.

Die Wirtschaftsstrafkammer des LG Dresden sprach am 09. Juli 2018 vier ehemalige Führungskräfte von Infinus des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Kapitalanlagenbetrug schuldig. Die Angeklagten erhielten Haftstrafen zwischen acht und vier Jahren und sechs Monaten. Gegen einen weiteren Angeklagten verhängten die Richter eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren wegen Beihilfe zu eben jenem.

Zudem verfügte das Gericht, das Vermögen der Ex-Manager in Hohe von insgesamt ca. 51 Millionen Euro eingezogen wird.
Das Gericht bestätigte im Zuge des Urteils, dass den 22.000 geschädigten Anlegern ein Betrugsschaden in Höhe von 157,6 Mio. Euro entstanden ist (Anlagesumme abzüglich des Wertes des Rückzahlungsanspruchs zum Zeitpunkt der Anlage). Der tatsächlich eingetretene Vermögensverlust ist jedoch deutlich höher.

Das BGH-Urteil im Infinus Prozess:

Der Bundesgerichtshog (NGH) schloss sich in seinem Urteil weitgehend dem Entscheid des LGs Dresden vom Juli 2018 an. Die Revision der Angeklagten bleibt somit erfolglos. Der BGH stellte fest, dass die Angeklagten 22.000 Anlegerinnen und Anleger um 312 Millionen Euro betrogen haben. Nur im Fall eines Angeklagten muss das LG Dresden erneut entscheiden. Grund dafür ist, dass die erste Instanz eine Strafmilderung wegen der sogenannten Kronzeugenregelung nicht berücksichtigt hat.

Außerdem hat der BGH die Verurteilung wegen Kapitalanlagenbetrugs aufgehoben, was jedoch keine Auswirkung auf das Strafmaß hat.

Bei Strafdelikten zögern Sie keinesfalls, sich an den Strafverteidiger in Hannover, Rechtsanwalt Daniel Ciobanu, zu wenden. Wir arbeiten mit den Blickwinkeln des Sachverstandes, recherchieren so, wie es der Mandant braucht und hinterfragen anders. Bei uns sind Sie nicht nur gut aufgehoben, sondern in den starken Händden des proffessionellen Strfverteidigers in Hannover, Rechtsanwalt Daniel Ciobanu.

Quellen:

Infinus: Aufstieg und Fall eines Dresdner Finanz-Unternehmens | MDR.DE
Infinus-Prozess: Fünf Manager gehen wegen Anlagebetrugs in Haft | AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft
Kapitalanlagebetrug: Gefahren für Anbieter und Vermittler | AssCompact – News für Assekuranz und Finanzwirtschaft
Finanzen: BGH bestätigt Haftstrafen gegen Infinus-Führungscrew | ZEIT ONLINE
▷ Schneeballsystem — einfache Definition & Erklärung » Lexikon (rechnungswesen-verstehen.de)

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Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Hannover, Fribourg (Schweiz), Bern (Schweiz), Bayreuth und Cambridge (Sidney Sussex College / England), Stipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsphilosophie an der Leibniz Universität Hannover

Hannah-Maria Günter, LL.M.

Anwalt für Medizinrecht, Arbeitsrecht, Miet- und WEG-Recht aus Hannover

Zertifizierung zur Mediatorin (IHK)

Zertifizierung zum Coach (IHK)

Master of Laws (LL.M.) (Medizinrecht)

Justiziarin in der Rechtsabteilung der Medizinischen Hochschule Hannover

Zulassung zur Rechtsanwältin

Studium der Rechtswissenschaften und Wissenschaftliche Mitarbeiterin an dem Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht und IT-Recht an der Leibniz Universität Hannover