Rechtsformen – Die GmbH & Co. KG

Inhaltsverzeichnis

Die GmbH & Co. KG stellt eine besondere Form der Kommanditgesellschaft (KG) dar. Eine KG sieht zwei Arten der Gesellschafter vor, die Komplementäre, die mit ihrem privaten Vermögen haften und die Kommanditisten, die lediglich in Bezug auf ihre Einlage ins Unternehmen beschränkt haften. Bei einer GmbH & Co. KG ist die Komplementärstellung von einer GmbH besetzt, während die Kommanditistenstellung in der Regel von einer oder mehreren natürlichen Personen bekleidet wird.

Obwohl die beiden Gesellschaften durch den Zusammenschluss das juristische Konstrukt der GmbH & Co. KG bilden, sind sie weiterhin eigenständige Gesellschafter und werden getrennt betrachtet.

Besonderheiten einer GmbH & Co. KG

Eine GmbH & Co. KG weist im Gegensatz zu den anderen Rechtsformen viele Besonderheiten auf. Unter anderem gibt es solche Besonderheiten bezüglich steuerlicher Aspekte, dem Jahresabschluss und der Buchführung, wie auch in Bezug zu den Gründungskosten und -formalitäten.

Steuerliche Aspekte

In Bezug auf die zu zahlenden Steuern wird die GmbH & Co. KG als Personengesellschaft behandelt. Die Besonderheit ergibt sich bei den steuerlichen Aspekten jedoch vor allem durch den Umstand, dass die Beteiligten der GmbH & Co. KG einzeln besteuert werden. Die KG wird bezüglich der Körperschafts- und Einkommenssteuer nicht selbst belastet, da die Abgaben ihren Gesellschaftern zugerechnet werden.

Die Gewinnanteile der Komplementär-GmbH werden grundsätzlich mit der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer belastet. Sollte es der Fall sein, dass die Komplementär-GmbH lediglich aus der Beteiligung mit der KG Gewinne erzielt, so fällt in der Regel die Gewerbesteuer weg, da diese mit den Beteiligungseinkünften bereits verrechnet wird.

Die Kommanditisten, die in den meisten Fällen natürliche Personen sind, sind bezüglich des ihnen zustehenden Gewinnanteils einkommenssteuerpflichtig. Zusätzlich findet bei allen Gesellschaftern eine pauschalisierte Anrechnung der Gewerbesteuer statt.

Buchführung und Jahresabschluss

Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der GmbH & Co. KG um den Zusammenschluss zweier Rechtsformen handelt, sind auch zwei unabhängige Jahresabschlüsse erforderlich, die sich beide aus der Bilanz und der damit verbundenen Gewinn-Verlust-Rechnung zusammensetzen. Im Fall, dass die GmbH keine eigenen Geschäfte tätigt, sondern lediglich aus der Beziehung zur KG Gewinne abschöpft, wird ihr Jahresabschluss allerdings im Ergebnis weniger umfangreich als der der KG sein. Beide Jahresabschlüsse müssen außerdem gemäß § 325 Abs. 1 HGB im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Die KG und die Komplementär-GmbH sind zudem beide gemäß § 238 Abs. 1 S. 1 HGB zur Buchführung verpflichtet. In diesem Sinne ist die GmbH & Co. KG zur sogenannten doppelten Buchführung verpflichtet. Das bedeutet, dass jegliche Geschäftsvorgänge des Unternehmens auf zwei separaten Konten erfasst werden müssen. Während das eine Konto für die allgemeine Erfassung der Geldbewegungen geführt werden muss, werden bei dem anderen Konto, dem sogenannten Gegenkonto, die Verwendungszwecke für die jeweiligen Buchungen festgehalten.

Gründungskosten und -formalitäten

Für die Gründung einer GmbH & Co. KG müssen verschiedene bürokratische Schritte erledigt werden, die nicht nur zeit-, sondern auch kostenintensiv sein können. In der Regel wird zunächst die GmbH gegründet, die später die Komplementärstellung in der KG einnehmen soll. Hierzu ist neben einem Stammkapital von 25.000 € eine notarielle Beurkundung, ein Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister von Nöten. Um schlussendlich eine GmbH & Co. KG zu gründen, ist erforderlich, dass die Kommanditisten der KG und die neu gegründete GmbH einen Gesellschaftsvertrag bezüglich der von der GmbH zu erbringenden Einlagen schließen. Grundsätzlich muss mindestens eine natürliche Person an der GmbH & Co. KG beteiligt sein.

Nach dieser Einigung besteht eine GmbH & Co. KG zunächst im Innenverhältnis. Sobald die Geschäfte des neuen Unternehmens aufgenommen werden und dieses ins Handelsregister eingetragen wird, besteht die GmbH & Co. KG auch im Außenverhältnis.

Haftung in einer GmbH & Co. KG

Ein wichtiger Aspekt bei der Wahl der Rechtsform ist stets die Frage, inwiefern die Beteiligten mit ihrem privaten oder dem Gesellschaftsvermögen haften. Während bei der regulären KG die Komplementäre mit ihrem privaten Vermögen haften, ist diese Position bei der GmbH & Co. KG von einer GmbH besetzt, die die persönliche Haftung ausschließt. Folglich haftet bei dieser Form kein Beteiligter mit dem privaten Vermögen. Allenfalls unterliegt lediglich das Gesellschaftsvermögen der Komplementär-GmbH einem Haftungsrisiko.

Dementsprechend handelt es sich bei der GmbH & Co. KG um eine „haftungsbeschränkte Personengesellschaft“.

GmbH & Co. KG – der Gesellschaftervertrag

Der Gesellschaftsvertrag ist wichtige Voraussetzung für die Gründung einer GmbH & Co. KG und bildet ebenfalls die rechtliche Grundlage für Unternehmen neben dem HGB, weil der Vertrag Vereinbarungen enthalten kann, die von den gesetzlichen Regelungen des HGB abweichen. Grundsätzlich besteht sowohl für die KG als auch für die Komplementär-GmbH ein Gesellschaftsvertrag.

Der Vertrag der KG regelt neben allgemeinen Bestimmungen zu dem Firmennamen, dem Sitz und dem Gesellschaftszweck alle wichtigen Vertrags- und Geschäftsbeziehungen zwischen den Beteiligten und zudem noch etwaige Bestimmungen zu der Gewinnverteilung, für die es keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen gibt.

Gerade aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass der Gesellschaftsvertrag unmissverständlich formuliert ist, da im Zweifelsfall nicht unbedingt auf das Gesetz zurückgegriffen werden kann. Ein gut aufgesetzter Gesellschaftsvertrag kann im Ernstfall eine klare Richtung vorgeben und schnell Abhilfe schaffen, sollte es zu etwaigen Problemen kommen.

Folglich ist es essenziell, dass hier genau gearbeitet wird. Sollte eine umfassende rechtliche Beratung zu der Gründung der GmbH & Co. KG bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingeholt worden sein, so ist es spätestens an dieser Stelle angebracht, rechtliche Beratung bei einem Fachanwalt für Gesellschaftsrecht einzuholen.

Gewinnverteilung & Ausschüttung

Die Gewinnverteilung orientiert sich bei einer GmbH & Co. KG maßgeblich an den Regelungen bezüglich einer regulären KG und kann zudem durch den Gesellschaftsvertrag individualisiert werden. In der Regel wird hier auf eine Art Verhältnis zurückgegriffen, in dem die verschiedenen Beteiligten der GmbH & Co. KG Gewinne ausgeschüttet bekommen (beispielsweise: ½, ¼, ¼). Viele Unternehmen greifen auch auf die Höhe der jeweils erbrachten Einlage beziehungsweise auf die Anteile an dem Unternehmen der Beteiligten zurück, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.   

Genauere Regelungen bezüglich der Gewinnverteilung werden grundsätzlich individuell im Gesellschaftsvertrag festgehalten.

Für welche Gründungen ist eine GmbH & Co. KG geeignet?

Spezifische Branchen, in denen die Gründung einer GmbH & Co. KG besonders vorteilhaft ist, gibt es pauschal nicht. Grundsätzlich kann jedoch gesagt werden, dass sich diese Rechtsform gerade dann anbietet, wenn es zu einem Ungleichgewicht zwischen den Kommanditisten und den Komplementären kommt, die Kommanditisten also in der Gesamtsumme eine sehr hohe Einlage leisten, für die die Komplementäre nicht mehr mit ihrem privaten Vermögen haften wollen. In einer solchen Konstellation ist die mit der Komplementär-GmbH eintretende Haftungsbeschränkung sehr vorteilhaft für das Unternehmen.

Bevor eine endgültige Entscheidung hinsichtlich der passenden Rechtsform für das gewünschte Unternehmen getroffen wird, ist stets anzuraten, juristische Beratung in Form eines Anwalts für Gesellschaftsrecht einzuholen.

Ciobanu Rechtsanwälte beraten Sie in Hannover und bundesweit.

Titelbild: smuldur (@smuldur) | pixabay.com

Ciobanu Rechtsanwälte Hannover - Logo Schwarz

Wir vertreten unsere Mandanten im gesamten Bundesgebiet.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Kontakt

Wir beraten persönlich – online, telefonisch oder vor Ort.
Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular um einen Termin anzufragen.

Kontakt

In dringenden Fällen bitten wir Sie, uns direkt anzurufen.
Wir sind Montag – Freitag für Sie erreichbar

REFERENDARIAT

CIOBANU Rechtsanwälte bilden Referendare (m/w/d) aus. 

PRAKTIKUM

Ciobanu Rechtsanwälte - Anwaltskanzlei Hannover

CIOBANU Rechtsanwälte in Hannover bietet als Praktikumsbetrieb Praktikumsplätze (Jahrespraktika) begleitend zur Berufsfachschule, Fachoberschule Verwaltung sowie begleitend zum Erwerb der Fachhochschulreife.

RECHTSANWALT (m/w/d)

Allgemeines Zivilrecht / Handels- & Gesellschaftsrecht

gmbh geschäftsführer - griff in die kasse

Wir suchen Sie als Rechtsanwalt (m/w/d) für allgemeines Zivilrecht, sowie Handels- & Gesellschaftsrecht als Verstärkung für unsere Kanzlei in Hannover.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

AUSBILDUNG

CIOBANU Rechtsanwälte ist ein Ausbildungsbetrieb in Hannover und bildet Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d)  aus.

Daniel Ciobanu, MLE

Strafverteidiger in Hannover - Daniel Ciobanu. Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht

Zulassung als Rechtsanwalt

Magister Legum Europae (MLE)

Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Hannover, Fribourg (Schweiz), Bern (Schweiz), Bayreuth und Cambridge (Sidney Sussex College / England), Stipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsphilosophie an der Leibniz Universität Hannover

Hannah-Maria Günter, LL.M.

Anwalt für Medizinrecht, Arbeitsrecht, Miet- und WEG-Recht aus Hannover

Zertifizierung zur Mediatorin (IHK)

Zertifizierung zum Coach (IHK)

Master of Laws (LL.M.) (Medizinrecht)

Justiziarin in der Rechtsabteilung der Medizinischen Hochschule Hannover

Zulassung zur Rechtsanwältin

Studium der Rechtswissenschaften und Wissenschaftliche Mitarbeiterin an dem Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht und IT-Recht an der Leibniz Universität Hannover