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Strafverteidiger Hannover - Ciobanu Rechtsanwälte - Anwalt für Strafrecht in Hannover

CIOBANU RECHTSANWÄLTE- Fachanwalt für Strafrecht in Hannover

Der Strafverteidiger gewährleistet, dass die verfassungsmäßigen Rechte der Mandanten gewahrt bleiben und sie ein faires Verfahren erhalten. Es ist seine vornehmste Aufgabe, dass der Strafverteidiger sicherstellt und prozessual durchsetzt, dass die Rechte der Mandanten geschützt werden.
Die Arbeit eines Strafverteidigers ist anspruchsvoll, verantwortungsvoll und herausfordernd. Als Strafverteidiger muss man die Belastung, den öffentlichen Druck, die Stigmatisierung, lange Arbeitsstunden in der Vorbereitung und vor Gericht aushalten.  

Wenn man sich bewusst für diesen schweren Weg entschieden hat, so ist die Arbeit als Strafverteidiger motivierend und erfüllend.

Zeit ist im Strafverfahren ein wichtiger Faktor, was zum einen an sehr kurzen Fristen liegt, zum anderen aber auch an dem effektiven Erledigungsinteresse aller Verfahrensbeteiligten. Sehen Sie sich strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt, sollten Sie sofort reagieren und sich an Ihren Strafverteidiger wenden. Nur ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt hat die nötige Expertise Sie in jedem Verfahrensstadium fachkompetent zu beraten.

Das Gebot der Stunde heißt Schweigen! Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt, sobald Sie Kenntnis von Vorwürfen erlangen.

TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE

Rechtsanwalt Ciobanu, Fachanwalt für Strafrecht in Hannover, verteidigt Mandanten bundesweit in allgemeinen Strafverfahren sowie insbesondere im Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren, im Betäubungsmittelstrafrecht sowie in Schwurgerichtsverfahren.

Allg. Strafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Das Gebot der Stunde heißt Schweigen.

STRAFRECHT: Das schärfste Schwert des Staates

Allgemein stellt das Strafrecht die im Gesetz näher definierten Handlungen unter Strafe. Neben dem bekannten Strafgesetzbuch (StGB) sind hier auch viele weitere, weniger bekannte Vorschriften des Nebenstrafrechts zu beachten. Auch sie geben Gebote an die Hand und sprechen Verbote aus.

Das Strafrecht schützt Rechtsgüter, indem deren Verletzung und Beeinträchtigung unter Strafandrohung gestellt wird. Letzten Endes geht es darum, Menschen davon abzuhalten die Rechte anderer (Individualrechtsgüter) oder die Rechte der Allgemeinheit (Allgemeinrechtsgüter) zu verletzen.

Das Strafrecht ist ureigenste Disziplin des Rechts, da es hier in seiner reinsten Gestalt des Urteilens über Recht und Unrecht, über Freiheit und Gefangenschaft auftritt. Nicht zuletzt deswegen, stellen Strafverfahren für die Betroffenen immer eine besonders belastende und emotional aufgeladene Situation dar.

Im Arsenal des Rechts ist das Strafrecht größte Waffe des Staates zur Aufrechterhaltung der Ordnung. Im Strafrecht geht es nicht wie in anderen Rechtsgebieten um den Verlust von Geld, Gegenständen oder anderen Vermögenswerte, vielmehr geht es um Ihren guten Ruf, Ihr Ansehen und im schlimmsten Fall Ihre Freiheit.

Unter Umständen drohen äußerst empfindliche Strafen in Gestalt langjähriger Haftstrafen. In einer Zeit, in der es als Privatperson und Unternehmer mehr Gesetze, Vorschriften und Regelungen denn je zu beachten gilt, verschwimmen die Grenzen zwischen Erlaubten und Verbotenem in Grauzonen. Besonders macht sich dies in meist komplex strukturierten, hierarchisch gegliederten Organisationseinheiten von Unternehmen bemerkbar.

Denn nicht nur vorsätzliches Verhalten wird mit Strafe bedroht. Bei Fahrlässigkeitsdelikten reicht oftmals schon ein Augenblick der Unachtsamkeit, um eine Strafbarkeit zu begründen. Ob Ihnen die Strafbarkeit Ihres Handelns vorher bewusst war, ist hierbei nicht die entscheidende Frage, sodass sich Betroffene schneller Strafverfahren ausgesetzt sehen, als ihnen möglich erschiene. Die Strafjustiz arbeitet langsam, jedoch beständig. Dabei kommt es auch immer wieder zu ganzen Strafverfolgungswellen, in denen sich zunehmend spezialisierte Staatsanwaltschaften auf bestimmte Strafdelikte fokussieren und so besonders intensive und umfassende Verfahren in Gang setzen.

STRAFPROZESSRECHT: Von der Ermittlung bis zur Hauptverhandlung

Wenn das Strafrecht Antworten auf die Frage des Was und Warum gibt, so wäre das Strafprozessrecht das entsprechende Pendant zum Wie. Während sich das Strafrecht mit den materiellen Voraussetzungen der Strafbarkeit, dem tatbestandsmäßigen Verhalten des Täters und der Strafbegründung inhaltlich auseinandersetzt, gibt die Strafprozessordnung (StPO) die formalen und organisatorischen Vorschriften an die Hand, derer es zur Durchführung eines rechtmäßigen Strafverfahrens bedarf.

Ist das Strafrecht das Schwert des Staates, könnte man das Strafprozessrecht als Schild des Bürgers bezeichnen. Schließlich ist es die Strafprozessordnung, die die konkreten Rechte von Betroffenen, Beschuldigungen und Angeklagten kodifiziert und hohe Hürde für entsprechende Eingriffe in die Rechte und Freiheiten des Bürgers aufstellt.

Niemand ist verpflichtet sich selbst anzuklagen

Paradebeispiel hierfür ist der sog. Nemo-tenetur-Grundsatz – niemand ist verpflichtet sich selbst anzuklagen –, der nichts anderes besagt, als dass jeder Beschuldigte, Angeklagte und auch Zeuge das Recht hat, zu gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen. Schweigen ist hier Gold.

Als erfahrener Rechtsanwalt und Anwalt für Strafrecht, kann ich Ihnen nur raten, zu keinem Zeitpunkt Angaben zu machen oder Aussagen zu tätigen, wenn Sie sich nicht vorher mit ihrem auf Strafrecht spezialisierten Anwalt beraten haben.

Das Strafverfahren beginnt in aller Regel mit dem Ermittlungsverfahren. Eingeleitet wird dies mit der Durchführung einer Anhörung oder Zustellung des Anhörungsbogen bzw. der polizeilichen Vernehmung. Darauf kann auch eine Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft folgen. Die Staatsanwaltschaft ist in diesem Stadium Herrin des Ermittlungsverfahrens.

Trägt das Ermittlungsverfahren keine Früchte, sind nicht genügend Beweise vorhanden, so wird das Verfahren eingestellt, teilweise gegen Auflagen. Erhärtet sich jedoch der Verdacht durch entsprechende Beweise, muss die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Dann kommt es zum öffentlichen, aufsehenerregenden Hauptverfahren unter Leitung des zuständigen Gerichts.

Soweit muss es jedoch nicht kommen. Meist können derartige Strafverfahren bei Vorliegen von Unschuld oder nur geringer Schuld im Vorfeld (gegen Auflage oder Geldbuße) eingestellt werden. Auch der Erlass eines Strafbefehls im schriftlichen Verfahren ist eine Möglichkeit, die Öffentlichkeit zu meiden. Hierfür ist jedoch eine schnellstmögliche Kontaktaufnahme mit Ihrem Strafverteidiger von essentieller Bedeutung.

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Wir vertreten unsere Mandanten im gesamten Bundesgebiet.

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Strafverteidiger | Daniel Ciobanu

Rechtsanwalt Daniel Ciobanu - Fachanwalt für Strafrecht aus Hannover. Bundesweite Verteidigung in allgemeinen Strafverfahren sowie Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren, im Betäubungsmittelstrafrecht und Schwurgerichtsverfahren. 

Servicetyp: Fachanwalt für Strafrecht

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CIOBANU Rechtsanwälte in Hannover bietet als Praktikumsbetrieb Praktikumsplätze (Jahrespraktika) begleitend zur Berufsfachschule, Fachoberschule Verwaltung sowie begleitend zum Erwerb der Fachhochschulreife.

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Daniel Ciobanu, MLE

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Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht

Zulassung als Rechtsanwalt

Magister Legum Europae (MLE)

Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Hannover, Fribourg (Schweiz), Bern (Schweiz), Bayreuth und Cambridge (Sidney Sussex College / England), Stipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsphilosophie an der Leibniz Universität Hannover

Hannah-Maria Günter, LL.M.

Anwalt für Medizinrecht, Arbeitsrecht, Miet- und WEG-Recht aus Hannover

Zertifizierung zur Mediatorin (IHK)

Zertifizierung zum Coach (IHK)

Master of Laws (LL.M.) (Medizinrecht)

Justiziarin in der Rechtsabteilung der Medizinischen Hochschule Hannover

Zulassung zur Rechtsanwältin

Studium der Rechtswissenschaften und Wissenschaftliche Mitarbeiterin an dem Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht und IT-Recht an der Leibniz Universität Hannover