Was bedeutet eine polizeiliche Vorladung – und muss ich überhaupt erscheinen?
Bei Erhalt einer polizeilichen Vorladung ist – unabhängig vom Schuldbewusstsein – der Schrecken meistens groß. Grundsätzlich stellt die Vorladung jedoch nur eine offizielle Einladung zum Erscheinen in der bezeichneten Dienststelle dar, die von Ihnen in vielen Fällen nicht zwingend wahrgenommen werden muss. Die polizeiliche Vorladung dient der Polizei als Mittel der Informationsbeschaffung durch Aussagen zu einem konkreten Sachverhalt, wodurch die Ermittlungen unterstützt werden sollen.
Vorladung zur Polizei – rechtliche Grundlagen und Pflichten
Die Befähigung der Polizei zur Vorladung eines Beschuldigten ergibt sich aus § 16 NPOG, die zur Vorladung eines Zeugen aus § 16 NPOG in Verbindung mit § 163 Abs. 3 StPO. Maßgeblich ist, ob die Vorladung dem Empfänger als Zeugen oder Beschuldigten zukommt, da ein Beschuldigter grundsätzlich weder zum Erscheinen noch zum Aussagen verpflichtet ist. Ein Zeuge hingegen ist verpflichtet, der Vorladung Folge zu leisten und auszusagen, soweit er von keinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen kann. Für einen Beschuldigten ist es zudem maßgeblich, von welcher Stelle die Vorladung erfolgt. Im Gegensatz zu einer nicht verpflichtenden Vorladung der Polizei muss eine Vorladung der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichtes zwingend befolgt werden.
Vorladung als Beschuldigter oder Zeuge
Ob man als Beschuldigter oder Zeuge vorgeladen wurde kann der Vorladung der Polizei entnommen werden und stellt einen erheblichen Unterschied dar. Es ergeben sich sowohl andere Rechte als auch Pflichten für den Empfänger.
Vorladung als Beschuldigter – was ist zu beachten?
Die Vorladung als Beschuldigter erfolgt im Rahmen eines gegen Sie laufenden Ermittlungsverfahrens. Dieses kann gemeinsam mit einer Anzeige gegen Sie erfolgen, muss es jedoch nicht. Auch wenn eine Vorladung sicher viele Emotionen auslöst, ist es essenziell, die Ruhe zu bewahren und nicht unüberlegt zu agieren. Da die Vorladung keine Verpflichtung zum Erscheinen darstellt, hat es für sie keine negativen Auswirkungen, nicht zu erscheinen. Zudem darf die Verweigerung einer Aussage Ihnen als Beschuldigtem nie als Nachteil ausgelegt werden, so dass es keinen materiellen Vorteil für Sie hat, der Vorladung zu folgen. Tatsächlich kann es unter Umständen einen erheblichen Nachteil bieten, der Vorladung unvorbereitet nachzukommen. Die Polizei steht im Informationsgefälle über Ihnen und selbst wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind, können Sie durch eine unüberlegte Aussage eine Straftat gestehen, von der Sie selbst nichts wussten.
Vorladung als Zeuge – Aussagepflicht und Grenzen
Als Zeuge, der eine polizeiliche Vorladung erhält, steht man grundsätzlich in der Pflicht, zu erscheinen und auszusagen. Ein Recht, die Aussage zu verweigern besteht lediglich bei einer etwaigen Selbstbelastung des Zeugens oder einer ihm nahestehenden Person wie dem Ehepartner oder einem nahen Familienmitglied.
Wie sollte ich auf eine Vorladung reagieren? Erste Schritte für Betroffene
Bei Erhalt einer polizeilichen Vorladung kann zunächst der Schreck überwiegen, weshalb es besonders wichtig ist, die Ruhe zu bewahren und die folgenden Schritte überlegt zu treffen. Unabhängig vom Beschuldigten- oder Zeugenstatus ist der erste Schritt, anwaltliche Beratung zu suchen.
Keine Aussage ohne rechtliche Prüfung
Die Vorteile eines anwaltlichen Beistandes sind bei Erhalt einer Vorladung maßgeblich. Der eigene Anwalt kann vor der Aussage Akteneinsicht beantragen und somit in Erfahrung bringen, was genau Ihnen vorgeworfen wird. Mit diesen Informationen kann dann gemeinsam eine Aussagestrategie entwickelt werden, falls eine Aussage unumgänglich ist. Im Falle einer Beschuldigtenvorladung dient die Akteneinsicht bereits als Grundlage der Entwicklung einer Prozessstrategie. Zudem übernimmt der Anwalt jegliche Kommunikation mit den Behörden, so dass Ihnen keine Fehler unterlaufen.
Die Kanzlei CIOBANU Rechtsanwälte bietet Ihnen mit Daniel Ciobanu als Fachanwalt für Strafrecht eine umfassende Beratung und einen Rechtsbeistand, auf den Sie sich verlassen können.
Aussage bei der Polizei – schweigen oder sprechen?
Ob in dem konkreten Fall das Schweigen tatsächlich sinnvoller als eine Aussage ist, lässt sich nach Akteneinsicht vom Strafverteidiger am besten beurteilen. Das gesetzliche Schweigerecht nach § 136 StPO garantiert jedem Beschuldigten die Möglichkeit eine Aussage zu verweigern, sollte er sich oder eine ihm nahestehende Person damit belasten. Auch wenn die Verweigerung Ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden darf, kann es im Einzelfall dennoch sinnvoll sein, eine Aussage zu tätigen, um jeden bestehenden Verdacht von sich zu lösen. Dies sollte jedoch ausschließlich mit rechtlichem Beistand erfolgen, um das erzielte Ergebnis auch zu erreichen.
Welche Rolle spielt ein Strafverteidiger bei einer Vorladung?
Wie bereits erwähnt bietet der rechtliche Beistand eines Strafverteidigers immense Vorteile. Durch die Akteneinsicht erhalten Sie mehr Informationen über den bestimmten Fall und mit Hilfe der rechtlichen Beratung können Sie die bestmögliche Strategie in Ihrem speziellen Einzelfall entwickeln. Das Aufsuchen eines Strafverteidigers kann kaum zu früh erfolgen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Daniel Ciobanu der Rechtsanwälte CIOBANU hat als Fachanwalt für Strafrecht die nötige Erfahrung und Expertise um Ihnen bundesweit den bestmöglichen Rechtsbeistand zu liefern.
Was passiert bei einer Vorladung von Staatsanwaltschaft oder Gericht?
Bei einer Vorladung, die nicht von der Polizei, sondern von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht erfolgt, ist der Handlungsspielraum sehr viel enger. Unabhängig vom Beschuldigten- oder Zeugenstatus kann hier das Erscheinen nicht verweigert werden, ein Nichterscheinen wird meist mit einem Ordnungsgeld geahndet. Bei wiederholtem Nichterscheinen kann sogar eine Ordnungshaft angeordnet werden. Das Schweigerecht, dass vor Selbstbelastung oder Belastung einer nahen Person schützt, gilt jedoch trotzdem. Weitere Informationen zu einer Vorladung der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts finden Sie in unserem Blogbeitrag „Vorladung von Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten? Das ist jetzt zu tun!“
Fazit: Wie Sie sich bei einer Vorladung richtig verhalten
Grundsätzlich gilt, bei Erhalt einer Vorladung Ruhe zu bewahren und nicht im Affekt zu handeln. Zudem ist die Beratung durch einen Strafverteidiger bei jeder Art der Vorladung wichtig, um Fehler zu vermeiden und den bestmöglichen Ausgang zu erzielen.
Die Kanzlei CIOBANU Rechtsanwälte bietet Ihnen mit Daniel Ciobanu als Fachanwalt für Strafrecht einen erfahrenen und umfänglichen Rechtsbeistand, der für Sie die Kommunikation mit den Behörden übernimmt, Fristen überwacht und für Sie die beste Strategie entwickelt und ausführt.
Titelbild: Unsplash.com (@Jonas Augustin)







