ANOM Messenger im Dienste des FBI
Nachdem die zwei Messenger Dienste, Encro-Chat und Sky Ecc, gehackt und die ausgespähten Daten in mehreren Gerichtsverfahren verwendet wurden, wurde nun ein weiterer Messenger Dienst ins Visier der Behörden genommen. Doch bei diesem ist alles etwas anders.
AN0M ist ein Kryptophone Anbieter, welches Google Pixel Handys mit einem eigenen Betriebssystem ausstattet und angeblich über eine besonders sichere Verschlüsselungsart verfügt. Die Handys verfügen über die gängigen Funktionen sowie eine Notizbuchfunktion. Das Backup des Notizbuches, Gruppenchats und die Kontaktliste wurden auf den ANOM Servern gespeichert.
In Europa nutzten ca. 8.000 10.000 Leute den Messenger. Die meisten User kamen aus Deutschland, Spanien sowie den Niederlanden.
Was genau ist ANOM und wieso stellt dieser Messenger Dienst eine ganz neue Art der Überwachung dar?
Bei ANOM handelt es sich um die weltweit größte und zugleich anspruchsvollste Strafverfolgungsmaßnahme, die es je gab. Das FBI hat in Zusammenarbeit mit Behörden aus aller Welt (z.B. der niederländischen und schwedischen Polizei) die Operation Trojan Shield ins Leben gerufen. Die Behörden, aber vor allem das FBI, lasen die Kommunikation des Anbieters ANOM mit, jedoch hackte das FBI den Messenger Dienst nicht, sondern übernahm den Service ANOM und betrieb die Plattform selbst.
Dies stellt eine ganz neue Art der Datenausspähung dar, da das FBI nicht nur die Kommunikation über vermeidliche kriminelle Handlungen ausgelesen, sondern diese überhaupt ermöglicht hat. Seit 2019 konnte das FBI die gesamte Kommunikation mitlesen. Es wurden über 27 Millionen Nachrichten in 18 Monaten gesammelt. Es ist anzunehmen, dass die Hacks von Encro-Chat und Sky Ecc ebenfalls zu der Operation Trojan Shield gehörten. Das Ziel war es, die Kommunikationen der Kriminellen erst von Encro-Chat zu Sky Ecc und dann von Sky ECC zu ANOM zu lotsen. Dies gelang den Behörden auch.
Sind ANOM-Chats verwertbar?
Das ist wohl eine Frage, die sich viele Nutzer stellen. Das Problem mit der Verwertbarkeit von Chatverläufen haben wir bereits ausführlich für die Encro-Chat und Sky Ecc Daten erläutert. Viele der bereits angesprochenen Aspekte sind auch auf die ANOM Daten anzuwenden. Da, bis auf das LG Berlin, bisher die meisten Gerichte der Verwertbarkeit zugestimmt haben, ist anzunehmen, dass auch die Daten von ANOM verwertet werden dürfen. Das ich dies mehr als problematisch finde, können Sie hier nachlesen.
Bei der Ausspähung von ANOM wurde ebenfalls in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht aus. Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG eingegriffen. Zudem handelt es sich auch hier um eine großangelegte Überwachung und nicht um eine, die nach den §§ 100 a, b StPO erfolgt ist. Die konkrete Gefahr und der Richtervorbehalt liegen in den meisten fällen nicht vor.
Jedoch gibt es einen großen Unterschied zwischen ANOM und Encro-Chat / Sky Ecc. ANOM wurde nie von einem anderen Betreiber, sondern nur vom FBI betrieben. Mithin hat das FBI selbst Beweise „produziert“, was zu einer anderen Bewertung führen könnte, da eine Wahrheitsfindung um jeden Preis dem Rechtsstaats Prinzip widerspricht. Zudem ist noch ungeklärt, ob das FBI die Plattform lediglich angeboten und beworben hat oder zu Taten direkt aufgerufen hat. Wenn das FBI Taten mit z.B. Anfragen nach Drogen provoziert hat, läge nach der neuern Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (2 StR 97/14) ein Verfahrenshindernis für die Tat vor. In solchen Fällen ist also anzunehmen, dass der BGH das Urteil aufheben würde. Bisher gibt es keine stichhaltigen Angaben, ob das FBI Taten provoziert hat, auszuschließen ist es aber auf keinen Fall.
Zudem ist ebenfalls fragwürdig, ob die übermittelten Daten technisch fehlerfrei, vollständig und unverändert sind. Falls dies nicht der Fall sein sollte, würde der Beweiswert der Daten ebenfalls sinken oder sogar gegen Null gehen. Auch hierzu gibt es aber bisher keine stichhaltigen Angaben, sodass dies sich erst in den Ermittlungsverfahren zeigen wird.
Ob die Chat-Verläufe verwertet werden können, wird also die Zeit zeigen müssen.
Ich hatte die ANOM–App installiert – was muss ich jetzt tun
Die Installation und das Nutzen der App ist nicht strafbar. Wenn Sie also die App rein für die alltägliche Kommunikation genutzt haben, haben Sie nichts zu befürchten. Wenn Sie ANOM verwendet haben und befürchten, gegen Sie könnte auf Basis der ausgetauschten Nachrichten ein Ermittlungsverfahren laufen, dürfen Sie zunächst keine unüberlegten Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden tätigen. Bestenfalls kontaktieren Sie unverzüglich einen Strafverteidiger. Vor allem bei Festnahmen oder Durchsuchungen ist hier ein schnelles Handeln zu empfehlen – rufen Sie mich unter 0511/1693380 an.
Sind Beweise der AN0M-App des FBI in Deutschland verwertbar? (anwalt.de)