fbpx
Ciobanu Rechtsanwälte Hannover - Logo Schwarz

Die Verfassungsbeschwerde

In der heutigen Zeit hört man immer wieder, dass Grundrechte angeblich verletzt werden. Das Allensbacher Archiv, ein Institut für Meinungsforschung, erstellte im Jahr 2021 eine Umfrage bezogen auf die freie Meinungsäußerung. Nur 45 % der Befragten empfanden die Meinungsfreiheit in Deutschland als vollumfänglich gegeben.[1] Die Meinungsfreiheit ist in Art. 5 Abs. 1 GG garantiert, der Staat kann aber dennoch in Grundrechte eingreifen.

Wenn Grundrechte verletzt werden, gibt es eine Möglichkeit sich zu wehren: die Verfassungsbeschwerde. Allein im Jahre 2022 gingen beim Bundesverfassungsgericht (hiernach: BVerfG) 4.670 Verfassungsbeschwerden ein.[2] Doch was sind Voraussetzungen und Hürden? Und schlussendlich, wie steht es um die Erfolgschance?

Die Voraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde

Jedermann kann eine Verfassungsbeschwerde mit der Behauptung erheben, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte verletzt worden zu sein.[3] Doch die Behauptung allein genügt nicht, es bedarf einer formellen, sowie materiellen Fundierung der Behauptung, die sehr einer Klage ähnelt. Bei der Prüfung der Verfassungsbeschwerde werden zwei Bereiche sondiert berücksichtigt; die Zulässigkeit und die Begründetheit. Bei der Zulässigkeit handelt es sich um die Formalien, wie beispielsweise um die Frage, ob die Verfassungsbeschwerde form- und fristgerecht eingereicht wurde.

Die Begründetheit ist, wenn man so will, das Herz der Verfassungsbeschwerde. Hier wird detailliert geprüft, ob auch wirklich eine Grundrechtsverletzung vorliegt. Neben der Frage, ob überhaupt der Schutzbereich des angeblich verletzten Grundrechts betroffen ist (bspw.: Fällt die getroffene Aussage unter die Meinungsfreiheit?), wird auch noch geprüft, ob der Eingriff gerechtfertigt war. Der Begriff Schranke ist hier von besonderer Bedeutung. Viele Grundrechte haben einen sogenannten Gesetzesvorbehalt, was nichts anderes bedeutet, als dass das Grundrecht von herrschenden Gesetzen eingeschränkt werden kann.

Ein gutes Beispiel hierfür ist wiederum Art. 5 Abs. 1 GG, die Meinungsfreiheit. Diese berechtigt jeden dazu, seine Meinung frei äußern zu können. Die Schranke hierzu befindet sich in Art. 5 Abs. 2 GG und bestimmt, dass dieses Recht durch Gesetze beschränkt werden kann. Das führt im weiteren Verlauf dazu, dass beispielsweise eine Beleidigung, die gemäß § 185 StGB unter Strafe steht, nicht von der Meinungsfreiheit geschützt wird. Dies würde das Scheitern der Verfassungsbeschwerde zur Folge haben, denn nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, hat diese Aussicht auf Erfolg.

Welche Hürden gibt es?

Selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es einige Hürden, die vor und nach der Erhebung auf den Beschwerdeführer zukommen.

Einerseits ist bei Verfassungsbeschwerden mit einer sehr langen Verfahrensdauer zu rechnen.[4] Das resultiert vor allem daraus, dass vor Erhebung beim BVerfG der Rechtsweg erschöpft sein muss, also jede andere Möglichkeit zur Klärung erfolglos geblieben sein muss. Unterliegt ein Kläger zum Beispiel vor dem Amtsgericht, muss er zunächst den fachgerichtlichen Instanzenzug (Landgericht, Oberlandgericht, Bundesgerichtshof) durchlaufen, bevor er das BVerfG anrufen kann.

Andererseits ist das BVerfG auch keine sogenannte Superrevisionsinstanz ist. Das bedeutet, dass sich die Aufgabe des BVerfG nicht auf die Überprüfung „einfachen Rechts“, wie etwa die Auslegung einer Willenserklärung bezieht. Vielmehr kann das BVerfG erst dann tätig werden, wenn „die Entscheidung eines Gerichts Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auslegung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts beruhen oder wenn das Auslegungsergebnis mit den Grundrechten nicht vereinbar ist.[5] Selbst, wenn also Verfahrensfehler aus vorherigen Urteilen erkennbar vorliegen sollten, begründen diese nicht automatisch eine Grundrechtsverletzung.

Wenn das alles geschafft ist, bleibt noch die Frage der Erfolgswahrscheinlichkeit. Im Jahr 2022 verzeichnete das BVerfG 4.934 Eingänge, wovon 95 Prozent Verfassungsbeschwerden waren.[6] 57 dieser Verfassungsbeschwerden waren erfolgreich, dementsprechend lag die Erfolgsquote bei 1,22 Prozent.[7] Das war seit langem der niedrigste verzeichnete Wert, wobei der Durchschnitt der letzten zehn Jahre auch nur bei 1,69 Prozent lag.

Schlussendlich lässt sich zusammenfassen, dass es zwar die Möglichkeit zur Klärung einer Grundrechtsverletzung gibt, diese sich aber über Jahre erstrecken kann und im Zweifel am Ende erfolglos bleibt. Vielleicht gehört die eigene Verfassungsbeschwerde aber zu den durchschnittlichen 1,69 Prozent Erfolgsquote, es bedarf nur sehr viel Zeit, Geduld und vor allem einer zuvor erfolgten rechtlichen Beratung.


[1] FAZ_Juni_2021_Meinungsfreiheit, Layout 1 (ifd-allensbach.de)

[2] jahresbericht_2022.pdf (bundesverfassungsgericht.de)

[3] Bundesverfassungsgericht – Verfassungsbeschwerde

[4] gesamt2020.xlsx (bundesverfassungsgericht.de)

[5] Vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.10.1999 – BvR 1821/99; BVerfG 18, 85.

[6] jahresbericht_2022.pdf (bundesverfassungsgericht.de)

[7] jahresbericht_2022.pdf (bundesverfassungsgericht.de)

Beitragsbild: Giammarco Boscaro (@giamboscaro) / unsplash.com

Ciobanu Rechtsanwälte Hannover - Logo Schwarz

Wir vertreten unsere Mandanten im gesamten Bundesgebiet.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Kontakt

In dringenden Fällen bitten wir Sie, uns direkt anzurufen.
Wir sind Montag – Freitag für Sie erreichbar

Kontakt

Wir beraten persönlich – online, telefonisch oder vor Ort.
Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular um einen Termin anzufragen.

REFERENDARIAT

CIOBANU Rechtsanwälte bilden Referendare (m/w/d) aus. 

PRAKTIKUM

Ciobanu Rechtsanwälte - Anwaltskanzlei Hannover

CIOBANU Rechtsanwälte in Hannover bietet als Praktikumsbetrieb Praktikumsplätze (Jahrespraktika) begleitend zur Berufsfachschule, Fachoberschule Verwaltung sowie begleitend zum Erwerb der Fachhochschulreife.

RECHTSANWALT (m/w/d)

Handels- & Gesellschaftsrecht in Festanstellung

gmbh geschäftsführer - griff in die kasse

Wir suchen Sie als Rechtsanwalt (m/w/d) für Handels- & Gesellschaftsrecht.

AUSBILDUNG

CIOBANU Rechtsanwälte ist ein Ausbildungsbetrieb in Hannover und bildet Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d)  aus.

Daniel Ciobanu, MLE

Strafverteidiger Hannover - Ciobanu Rechtsanwälte - Anwalt für Strafrecht in Hannover

Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht

Zulassung als Rechtsanwalt

Magister Legum Europae (MLE)

Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Hannover, Fribourg (Schweiz), Bern (Schweiz), Bayreuth und Cambridge (Sidney Sussex College / England), Stipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsphilosophie an der Leibniz Universität Hannover

Hannah-Maria Günter, LL.M.

Anwalt für Medizinrecht, Arbeitsrecht, Miet- und WEG-Recht aus Hannover

Zertifizierung zur Mediatorin (IHK)

Zertifizierung zum Coach (IHK)

Master of Laws (LL.M.) (Medizinrecht)

Justiziarin in der Rechtsabteilung der Medizinischen Hochschule Hannover

Zulassung zur Rechtsanwältin

Studium der Rechtswissenschaften und Wissenschaftliche Mitarbeiterin an dem Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht und IT-Recht an der Leibniz Universität Hannover