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Urteil im Bushido Prozess: Geldstrafe für Arafat Abou-Chaker

Das Urteil im Bushido Prozess gegen seinen Ex-Manager – zusammengefasst vom Rechtsanwalt aus Hannover.

Am 05. Februar 2024 hat die 38. große Strafkammer des Landgerichts Berlin I das Strafverfahren gegen den Beschuldigten Arafat Abou-Chaker (der Ex-Manager des Rappers Bushidos) und drei seiner Brüder das Urteil nach insgesamt 114 Hauptverhandlungstagen gefällt. Arafat A.-C. wurde wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes in 13 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verurteilt. Das Gericht entscheid den Tagessatz von je 900,00 EUR.

Hintergrund der Verurteilung war die Feststellung durch das Landgericht Berlin I, dass der Angeklagte heimlich mit seinem Smartphone Tonaufnahmen von vertraulichen Gesprächen von anderen Personen gemacht habe.

Der Straftatbestand des § 201 StGB schützt die Vertraulichkeit des Wortes im Zuge der demokratisch gesicherten Privatsphäre des Einzelnen.

Auszug aus dem Strafgesetzbuch, § 201 StGB[1]:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt,

  1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
  2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder

2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentliche Wort eines anderen im Wortlaut oder in seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

§ 201 StGB bedroht die Aufnahme und Verbreitung der Worte anderer mit Strafen, die unbefugt, also ohne die Zustimmung der aufgenommenen Person im nichtöffentlichen Rahmen erfolgen. Strafbar ist insoweit nicht nur die Aufnahme des privaten Wortes, sondern auch das heimliche unbefugte Abhören und die Verbreitung.

Das Strafmaß von § 201 StGB

Das Strafmaß von § 201 StGB reicht von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, sollte keine Amtsträgereigenschaft (Person des öffentlichen Dienstes) vorliegen, die die Höchststrafe auf fünf Jahre erhöht. Bei § 201 StGB handelt es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt. Das bedeutet, dass die Strafverfolgungsbehörden erst nach erfolgter Anzeige weitere Schritte einleiten und nicht selbstständig tätig werden.

Einer der Mitangeklagten wurde wegen falscher Versicherung An Eides Staates schuldig gesprochen. Die übrigen beiden Angeklagten wurden freigesprochen. Nach Angaben des Landgerichts Berlin I wurden im Rahmen der sehr umfangreich umgerührten Hauptverhandlungen, insgesamt über 60 Zeugen sowie zwei Psychiatrische Sachverständige verhört.

Urteil gegen Abou-Chaker und drei seiner Brüder noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist insoweit noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Verurteilten Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft können gegen das Urteil, das Rechtsmittel der Revision einlegen und das Urteil auf Rechtsfehler durch das Bundesgerichtshof hin überprüfen. Das durchgeführte Verfahren zeigt auf der einen Seite, dass sich die große Strafkammer des Landgerichts Berlin I intensiv und ausführlich mit den erhobenen Vorwürfen in den Anklagepunkten auseinandergesetzt hat. Es hat die notwendige Intensität zur Aufklärung des Sachverhaltes durchgeführt. Aufgrund der Umfangreichen Beweismittel, insbesondere in Gestalt von Zeugenbeweisen (60 Zeugen) ist eine solche umfangreiche Durchführung der Hauptverhandlung nicht ungewöhnlich. Auch hier zeigt sich erneut, dass alle Verfahrensbeteiligte (Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung) die Prozessualen Möglichkeiten innerhalb des Strafverfahrens ausgeschöpft hat, um den Sachverhalt soweit es geht aufzuklären. 

Effektive Strafverteidigung

Liegt man die gegen die Angeklagten erhobene Vorwürfe in der Anklage nach einer nachträglichen Beurteilung der Verteidigungsstrategie und Umgang mit dem Strafprozess zugrunde, so lässt sich festhalten, dass die Strafverteidigung der Angeklagten sehr effektiv gewesen ist. Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass es sich um eine starke Verteidigung und um starke Verteidiger handelt.

Woran bemisst sich die Geldstrafe?

Eine Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen von 900,00 EUR hat zur Folge, dass der Verurteilte Arafat Abou-Chaker nicht vorbestraft ist. Der Tagessatz richtet sich in der Höhe nach dem monatlichen Einkommen. Hier gilt die Faustformel (brutto) Monatsgehalt geteilt durch 30 Tage. Ausgehend von dieser Berechnungsgrundlage ist, die verhangene Gesamtgeldstrafe, ein für die Verteidigung und die Angeklagten ein sehr gutes Ergebnis.


[1] § 201 StGB – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Beitragsbild: Sora Shimazaki (@sora-shimazaki) / pexels.com

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