Unternehmen liquidieren – alles was Sie wissen müssen

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Unternehmensliquidation?

Die Liquidation eines Unternehmens ist ein bedeutender Schritt, der oft das Ende einer geschäftlichen Vereinigung markiert. Sie bezeichnet den geordneten Abwicklungs- und Auflösungsprozess eines Unternehmens, bei dem Vermögenswerte veräußert und ausstehende Verbindlichkeiten beglichen werden. Ziel der Liquidation ist die vollständige Beendigung der geschäftlichen Tätigkeit und die Löschung des Unternehmens aus dem Handelsregister. Ob freiwillig oder aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten – die Unternehmensliquidation erfordert eine sorgfältige Planung und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. In diesem Blogbeitrag werden die verschiedenen Formen der Liquidation, die rechtlichen Rahmenbedingungen, sowie die wichtigsten Schritte, die Unternehmer beachten sollten, erläutert.

Unternehmen liquidieren – die Voraussetzungen

Der Liquidation eines Unternehmens muss in der Regel stets die Auflösung des Unternehmens hervorgehen[1]. Als Auflösung wird der Vorgang bezeichnet, durch den die Gesellschaft aus einer werbenden Tätigkeit in die Phase der Abwicklung ihrer Geschäfte zwecks Beendigung ihrer Existenz eintritt. Anzumerken ist jedoch, dass das Unternehmen durch die Auflösung weder seine Rechtspersönlichkeit noch die Handlungsfähigkeit abgibt. Für die Auflösung ist grundsätzlich ein Auflösungsbeschluss, der meistens eine Mehrheit von drei Vierteln der Gesellschafter benötigt, erforderlich. Die Voraussetzungen des Beschlusses können jedoch im Gesellschaftsvertrag individualisiert werden. Grundsätzlich bedarf der Beschluss zur Auflösung des Unternehmens keiner notariellen Beurkundung, sofern er keine Satzungsänderung des Gesellschaftsvertrags darstellt, beispielsweise wenn im Gesellschaftsvertrag eine Dauer der Gesellschaft geregelt wäre. Immer in notariell beglaubigter Form muss jedoch die Eintragung zur Auflösung im Handelsregister angemeldet werden[2]. Der Auflösungsgrund beziehungsweise der Auflösungsbeschluss müssen vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens beim Registergericht am Sitz der Gesellschaft benannt werden. Ebenfalls müssen die Liquidatoren, bei denen es sich um jede natürliche oder juristische Person handeln kann, die mit der Liquidation des Unternehmens betreut ist, zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden[3].

Eine gewöhnliche Liquidation kann jedoch entweder durch eine Vermögenslosigkeit oder die Insolvenz des Unternehmens übergangen werden. Hierfür darf das Unternehmen weder Vermögenswerte, Forderungen oder Verbindlichkeiten halten noch diesen ausgesetzt sein. Somit steht das Unternehmen umgangssprachlich auf Null und eine Liquidation erübrigt sich. Beim Insolvenzverfahren hingegen findet eine Liquidation innerhalb dessen statt und richtet sich nach den Vorschriften der Insolvenzordnung.

Was versteht man unter einem Liquidator?

Ein Liquidator ist die für die Abwicklung eines Unternehmens verantwortliche Person, die im Rahmen einer Liquidation dessen Vermögenswerte verwertet, offene Verbindlichkeiten begleicht und den Betrieb ordnungsgemäß beendet. Nach deutschem Recht wird der Liquidator entweder durch die Gesellschafterversammlung bestellt oder gerichtlich eingesetzt. Zu den zentralen Aufgaben eines Liquidators gehört die Erstellung einer Eröffnungsbilanz für die Liquidation sowie eines Berichts über die finanzielle Lage des Unternehmens. Anschließend kümmert er sich um die Veräußerung von Vermögenswerten, die Einziehung offener Forderungen und die Begleichung aller Verbindlichkeiten. Darüber hinaus vertritt der Liquidator das Unternehmen nach außen, führt notwendige Rechtsgeschäfte durch und stellt sicher, dass sämtliche gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Erst nach Abschluss der Abwicklung und einer gesetzlich vorgeschriebenen Sperrfrist kann das Unternehmen endgültig aus dem Handelsregister gelöscht werden. Die Rolle des Liquidators ist von großer Bedeutung, da er für einen rechtssicheren und geordneten Ablauf der Liquidation sorgt. Durch seine Tätigkeit werden Gläubigerinteressen gewahrt, potenzielle Haftungsrisiken minimiert, des Weiteren wird sichergestellt, dass verbleibende Vermögenswerte gerecht unter den Gesellschaftern verteilt werden. Eine professionelle und transparente Liquidation durch einen erfahrenen Liquidator ist daher essenziell für einen reibungslosen Abschluss der Unternehmensauflösung.

Gründe für ein Liquidationsverfahren

Es gibt verschiedene Gründe, aus denen ein Unternehmen liquidiert wird. Die häufigsten sind wirtschaftliche Schwierigkeiten, strategische Entscheidungen oder rechtliche Vorgaben. Im Folgenden werden die wichtigsten Ursachen für eine Unternehmensliquidation erläutert.

Liquidation durch Insolvenz

Eine der häufigsten Ursachen für die Liquidation eines Unternehmens ist die Insolvenz. Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist, kann es seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber Gläubigern nicht mehr erfüllen. In diesem Fall muss entweder der Geschäftsführer oder ein Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen. Wird das Insolvenzverfahren eröffnet und ist eine Sanierung nicht möglich, erfolgt die Liquidation des Unternehmens. Ein Insolvenzverwalter wird eingesetzt, um das vorhandene Vermögen zu verwerten, Forderungen zu begleichen und das Unternehmen rechtlich aufzulösen.

Rückzug der Gesellschafter

Ein weiterer häufiger Grund für die Liquidation ist der Rückzug oder das Ausscheiden der Gesellschafter. In kleinen und mittelständischen Unternehmen kann dies besonders relevant sein, wenn es keine Nachfolge gibt oder sich die Eigentümer aus Altersgründen oder anderen persönlichen Motiven aus dem Geschäftsleben zurückziehen. Falls sich keine Käufer oder neuen Gesellschafter finden, bleibt oft nur die Liquidation des Unternehmens. In diesem Fall wird das Vermögen verkauft, Schulden werden beglichen und das Unternehmen wird nach einer Sperrfrist aus dem Handelsregister gelöscht.

Zeitablauf oder Zielerreichung

Einige Unternehmen werden auf bestimmte Zeit gegründet, beispielsweise für Bauprojekte oder temporäre Geschäftsmodelle. Sobald der Unternehmenszweck erfüllt ist oder die festgelegte Dauer abläuft, wird das Unternehmen aufgelöst. Darüber hinaus können in Gesellschaftsverträgen bestimmte Bedingungen für die Liquidation festgelegt sein, etwa der Tod eines Gesellschafters oder die Erreichung eines definierten Geschäftsziels.

Behördliche Anordnung oder Gesetzesänderung

In manchen Fällen wird eine Liquidation durch staatliche Vorgaben erzwungen. Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein Unternehmen gegen geltende Gesetze verstößt oder eine behördliche Genehmigung entzogen wird. Auch gesetzliche Änderungen, die ein Geschäftsmodell unrentabel machen, können eine freiwillige Liquidation nach sich ziehen.

 

Unternehmensauflösung – der Verfahrensablauf

Wenn alle zuvor beschriebenen Maßnahmen zur Auflösung des Unternehmens vorgenommen wurden, kann mit dem Prozess der Liquidation gestartet werden. Unabhängig von dem Grund der Liquidation gestaltet sich der grundlegende Aufbau einer jeden Liquidation gleich. Zuerst muss vom Liquidator zum Stichtag des Auflösungsbeschlusses eine Eröffnungsbilanz erstellt werden, die einen neuen Rechtsabschnitt der Abwicklung einleitet. Im Folgenden wird vom Liquidator ein einmaliger Gläubigeraufruf in den Geschäftsblättern der Gesellschaft, unter anderem dem elektronischen Bundesanzeiger, bekannt gegeben, damit etwaige Gläubiger ihre ausstehenden Forderungen geltend machen können. In der Abwicklung der Liquidation werden alle laufenden Geschäfte der Gesellschaft beendet und offene Forderungen eingezogen und beglichen. Sollten die offenen Schulden des Unternehmens nicht beglichen werden können, kann der Liquidator die Vermögenswerte des Unternehmens wie Immobilien, Maschinen, Warenbestände oder sonstige Sachwerte in Geld umsetzen. Sollte sich dieser Prozess über einen längeren Zeitraum als ein Jahr hinziehen, ist der Liquidator verpflichtet zu jedem Geschäftsjahresabschluss eine Zwischenbilanz mitsamt eines Lageberichts anzufertigen. Nach Beendigung des Verfahrens erfolgt schlussendlich die Erstellung einer Schlussbilanz.

Jeder Schritt dieses Prozesses ist an strenge rechtliche Vorgaben und Vorschriften gebunden, weshalb der Rechtsbeistand durch einen Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht so gut wie unerlässlich ist.

Ablauf der Liquidation am Beispiel einer GmbH

Das Verfahren der Liquidation einer GmbH ist im Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und dem Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt.

Die Liquidation beginnt mit dem formellen Auflösungsbeschluss. Dieser muss von der Gesellschafterversammlung mit einer qualifizierten Mehrheit gefasst werden, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht. Der Beschluss muss notariell beurkundet und anschließend im Handelsregister eingetragen werden. Mit der Eintragung beginnt die sogenannte Liquidationsphase, in der die GmbH weiterhin existiert, jedoch mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) firmiert.

Im nächsten Schritt wird ein Liquidator ernannt, der die Aufgabe hat, die Gesellschaft ordnungsgemäß abzuwickeln. Häufig übernehmen die bisherigen Geschäftsführer diese Funktion, alternativ kann auch eine externe Person bestellt werden. Der Liquidator erstellt eine Eröffnungsbilanz, die beim Finanzamt eingereicht werden muss. Zudem werden alle laufenden Geschäfte beendet, offene Forderungen eingezogen und bestehende Schulden beglichen. Falls erforderlich, müssen Vermögenswerte der Gesellschaft verkauft werden, um Gläubiger auszuzahlen.

Nach der Abwicklung beginnt eine gesetzlich vorgeschriebene Sperrfrist von mindestens einem Jahr, während der mögliche Gläubiger noch Forderungen geltend machen können. Die Sperrfrist beginnt mit dem Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger, der die Gläubiger auffordert, sich bei der GmbH zu melden. Erst nach Ablauf dieser Frist und dem Fristablauf etwaiger Forderungen von Gläubigern kann das verbleibende Vermögen an die Gesellschafter verteilt werden. Anschließend erstellt der Liquidator eine Schlussbilanz und meldet die Löschung der GmbH beim Handelsregister an. Sobald das Registergericht die Löschung genehmigt, ist die Liquidation abgeschlossen und die Gesellschaft erlischt endgültig.

Zusammenfassung

Die Liquidation eines Unternehmens ist ein gesetzlich streng geregelter Prozess, der zur vollständigen Beendigung der Geschäftstätigkeit führt. Er beginnt mit einem formellen Auflösungsbeschluss, der bei einer GmbH durch die Gesellschafterversammlung gefasst und im Handelsregister eingetragen werden muss. Danach wird ein Liquidator ernannt, der für die Abwicklung der Gesellschaft verantwortlich ist. Dieser stellt eine Eröffnungsbilanz auf, beendet laufende Geschäfte, zieht offene Forderungen ein, begleicht Verbindlichkeiten und verwertet das Unternehmensvermögen.

Während der Liquidationsphase gilt eine Sperrfrist von mindestens einem Jahr, in der Gläubiger noch Ansprüche anmelden können. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Verteilung des verbleibenden Vermögens an die Gesellschafter. Der letzte Schritt ist die Löschung aus dem Handelsregister, wodurch die Gesellschaft endgültig erlischt.

Für Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH ist es entscheidend, die Liquidation frühzeitig und gut vorbereitet anzugehen, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren. Ein wesentlicher Punkt ist die Beachtung der gesetzlichen Pflichten, die während der Abwicklung eingehalten werden müssen, insbesondere in Bezug auf die Buchführung und die Information der Gläubiger. Während der Sperrfrist, die nach der Liquidation eingehalten werden muss, dürfen keine vorzeitigen Ausschüttungen an die Gesellschafter erfolgen, da dies die Rechte der Gläubiger gefährden würde. Eine fehlerhafte Handhabung dieser Phase kann zu persönlichen Haftungsansprüchen gegen die Geschäftsführer oder Liquidatoren führen.

Zudem müssen die Geschäftsführer darauf achten, dass alle steuerlichen Pflichten während der Liquidation erfüllt werden. Die Abwicklung muss beim Finanzamt gemeldet, und alle notwendigen Steuererklärungen müssen eingereicht werden, um spätere rechtliche Probleme zu vermeiden. Besonders bei komplexen Liquidationsverfahren empfiehlt es sich, externe Beratung von Rechtsanwälten oder Steuerberatern in Anspruch zu nehmen. Diese Experten können helfen, mögliche Fallstricke zu erkennen und sicherzustellen, dass die Liquidation sowohl effizient als auch gesetzeskonform durchgeführt wird. So können Geschäftsführer und Gesellschafter sicherstellen, dass die Gesellschaft ordnungsgemäß aufgelöst wird und keine finanziellen oder rechtlichen Konsequenzen nach sich zieht.

Eben aus diesen Gründen empfiehlt es sich einen Fachanwalt für Gesellschaftsrecht zu engagieren, mit dessen Hilfe die zahlreichen gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben bewältigt werden können. Die Kanzlei Ciobanu Rechtsanwälte bietet diese Beratung für Sie an, als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht verfügt Herr Ciobanu über die Expertise und Praxis, um Ihnen eine professionelle Beratung und umfangreiche rechtliche Vertretung zur Verfügung zu stellen.


[1] § 143 Abs. 1 HS. 1 HGB

[2] § 65 GmbHG

[3] § 67 GmbHG

Titelbild: Freepik.de (@Pressfoto)

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