Die Verpflichtung des GmbH-Geschäftsführers dafür zu sorgen, dass sich die Gesellschaft rechtmäßig verhält, besteht nur gegenüber der Gesellschaft selbst.
Urteil vom 27.05.2019: die Große Kammer des EuGH entscheidet, dass deutsche Staatsanwaltschaften nicht unabhängig genug für die Ausstellung des EuHb seien.
Rechtfertigung und Notstand kennt auch das Ordnungswidrigkeitenrecht. Hier überschritt der Betroffene aufgrund einer Blasenschwäche die Höchstgeschwindigkeit.