Ablauf eines Strafverfahrens Teil 4: Arten von Strafen differenziert in Hauptstrafen und Nebenstrafen.
Die Anwaltskanzlei Ciobanu aus Hannover setzt die Serie Ablauf eines Strafverfahren weiter fort. Dieser vierte Teil umfasst die Arten von Strafen, wobei hier zwischen Hauptstrafen und Nebenstrafen differenziert wird.
Das Gesetz unterscheidet zwischen Haupt- und Nebenstrafen. Zu den Hauptstrafen gehören die Freiheitsstrafe und die Geldstrafe. Das angedrohte Strafmaß der Hauptstrafe findet sich in der jeweilig einschlägigen Strafnorm. Eine der gängigsten Nebenstrafen ist das Fahrverbot gem. § 44 StGB.
In § 46 StGB findet sich der Grundsatz der Strafzumessung. Dieser besagt, dass die Schuld des Täters Grundlage für die Zumessung der Strafe sein muss. Bei der Zumessung muss das Gericht sämtliche Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander abwägen. Ausschlaggebende Umstände sind im § 46 Abs. 2 StGB aufgezählt.
Zudem sollen auch die möglichen Folgen, die durch die Strafe für das Leben des Täters nach Strafverbüßung eintreten können, in die Entscheidung des Gerichts mit einfließen.
Geldstrafe
Bei Geldstrafen ist zwischen Tagessatzanzahl und Tagessatzhöhe zu unterscheiden. Die maximale Tagessatzanzahl beträgt 360. Wie hoch die Tagessatzanzahl wird, hängt von vielen Faktoren ab. Einschlägige Faktoren sind z.B. die Schwere der Tat, Vorstrafen, die Höhe etwaiger Schäden und das Nachtatverhalten. Wie hoch die Tagessatzanzahl letztendlich wird, hängt folglich maßgeblich vom Verhalten des Mandanten vor und im Prozess ab.
Ein wichtiger Grenzwert ist die Höhe von 90 Tagessätzen. Erst ab dieser Grenze findet nämlich eine Eintragung ins Führungszeugnis statt.
Die Tagessatzhöhe bemisst sich nach den Vermögensverhältnissen, insbesondere dem monatlichen Nettoeinkommen des Angeklagten. Um die Tagessatzhöhe zu berechnen, wird das Nettoeinkommen durch 30 (Tage) geteilt.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung:
Nettoeinkommen: 2000,00 €
2.000,00 € / 30 (Tage) = 66,67 €
Bei diesem Beispiel würde die Tagessatzhöhe 66,67 € betragen.
Bei der Berechnung der Tagessatzhöhe werden jedoch regelmäßig laufende Verbindlichkeiten wie Darlehnsrückzahlungen oder Unterhaltszahlungen vorher in Abzug gebracht.
Ein weiteres Beispiel zur Verdeutlichung:
Nettoeinkommen: 2000,00 €
Darlehnsrückzahlung: 250,00 €
Unterhalt 1 Kind: 500,00 €
[2.000,00 € – 250,00 € – 500,00 €] / 30 (Tage) = 41,67 €
Bei diesem Beispiel würde die Tagessatzhöhe 41,67 € betragen.
Welche Verbindlichkeiten zugunsten des Angeklagten abgezogen werden, ist nicht gesetzlich geregelt. Die Entscheidung obliegt dem jeweiligen Richter und hängt maßgeblich von der Argumentation des Verteidigers ab.
Freiheitsstrafe:
Eine Freiheitsstrafe kann grundsätzlich von einem Monat bis zu lebenslanger Dauer verhängt werden. Wie bereits ganz am Anfang erwähnt, lässt sich der jeweilige Strafrahmen aus den einzelnen Delikten des Strafrechts entnehmen. Der Strafrahmen stellt dabei immer eine Spanne „von bis“ dar (außer bei Mord), sodass dem Gericht ein Entscheidungsspielraum gegeben ist.
Gemäß § 47 StGB sind kurze Freiheitsstrafen nur in Ausnahmefällen zu verhängen. Eine kurze Freiheitsstrafe ist eine Freiheitsstrafe von unter 6 Monaten. Aufgrund dessen werden im unteren Bereich der Kriminalität in der Regel Geldstrafen verhängt.
Bewährung:
Die Freiheitsstrafe kann gem. § 56 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Strafe nicht sofort vollzogen wird. Bewährung heißt, dass eine Bewährungszeit von z.B. zwei bis drei Jahren vom Gericht festgelegt wird, in der der Verurteilte nicht erneut straffällig werden darf. Wird der Verurteilte in der Zeit jedoch wieder straffällig, droht ein Bewährungswiderruf und die Strafe muss zusätzlich zu der Neuen verbüßt werden. Das Gericht kann zusätzlich zu der Bewährungszeit eine Bewährungsauflage festlegen. Beispiele hierfür sind die regelmäßige Meldung des Aufenthaltsortes bei der Polizei/ dem Gericht, das Ableisten von Sozialstunden oder das Absolvieren einer Therapie.
Voraussetzungen einer Bewährung:
- Bewährungsfähige Strafe
Die Bewährungsstrafe ist diejenige Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt und erst bei einem Bewährungswiderruf vollstreckt wird. Diese darf höchstens zwei Jahre betragen. Längere Freiheitsstrafen sind nicht bewährungsfähig. - Positive Sozialprognose des Verurteilten z.B.:
- Aufnahme einer Arbeit
- Beginn einer Therapie
- Beginn einer Ausbildung
- Täter-Opfer-Ausgleich
- Anti-Aggression-Training
- Entziehungskuren
- Welche Maßnahmen erforderlich sind, ist vom konkreten Einzelfall abhängig.
Ihr Strafverteidiger in Hannover, Daniel Ciobanu.
Als erfolgreicher Strafverteidiger in Hannover wird Sie Rechtsanwalt Daniel Ciobanu selbstverständlich umfassend beraten, um einen Freispruch oder eine möglichst geringe Strafe zu erzielen.
Direkt weiterlesen: Ablauf eines Strafverfahrens Teil 5 – Berufung & Revision
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